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 Smobar-ZZR Zigaretten- und Zigarrenrauchabsaugung/ Filtration
Zigarettenrauchabsaugung und Filtration der Rauch- und Rußpartikel sowie der chemischen Substanzen.
Einsatzbereiche:
Büro Dentalbereich Industrie Krankenhaus / Klinik Laborbereich
Informationen zum Nichtraucherschutzgesetz weiter unten.
Im Detail:
Überall dort, wo Menschen zusammentreffen, arbeiten, Pause machen entsteht das Problem zwischen Rauchern und Nichtrauchern. Bewährt haben sich speziell eingerichtete Raucherpunkte an denen dem Genuss nachgegangen, Nichtraucher aber nicht durch Zigaretten und Tabakrauch gestört und belästigt werden. Ein gerade in Bezug auf die Risiken im Passivrauchbereich ernstes Thema. Auch hier integrieren wir IQAir Luftreiniger in vorhandenes oder zusätzliches Mobiliar, um Ihre Mitarbeiter vor Zigaretten Rauch und den darin enthaltenen Inhaltsstoffen bzw. den Schadstoffen wie sie bei der Verbrennung entstehen zu schützen.
Nichtraucher müssen vor Zigarettenrauch geschützt werden!
Raucher dürfen nicht diskriminiert werden!
Wollen Sie wirklich Ihre Gäste, Ihre Mitarbeiter, Ihre Angestellten wegen jeder Zigarette nach draußen verbannen?
Produkte der Marke Smobar werden überall dort eingesetzt, wo Nichtraucher effizient und kostensparend vor Tabakrauch geschützt werden sollen. 
Mobile Einrichtungen ermöglichen eine Rauchabsaugung an dem Ort, an dem Sie demnächst Zigarettenrauchbelastungen haben werden.
Überall dort, wo Pause gemacht wird oder gewartet werden muß.
Situation: Die berühmte Zigarettenpause in einem Seminar, Vortrag, Meeting oder Ihrer Veranstaltung, die Türen gehen auf und schon sind die ersten Zigaretten an.
Stationär oder mobil, mit der Smobar lenken Sie Ihre Raucher gezielt an den Ort, an dem der Rauch direkt gesammelt, abgesaugt und gefiltert wird.
Ausgestattet mit zusätzlichen Features wie z.B. PC für Ihre Firmenpräsentation, TV für die neuesten Börsennachrichten, Kaffeeautomat oder Ihrem persönlichen Wunsch, macht die Smobar Ihren Gästen und Ihren Mitarbeitern die Zigarette zwischendurch zum reinen Vergnügen.
Die Minister der Länder haben eine Regelung zur Raucher/ Nichtraucherfrage gefunden. In Gaststätten, Restaurants darf nur noch geraucht werden, wenn es sich um eine Eckkneipe handelt, in der der Inhaber selbst bewirtet und die keine zweite Räumlichkeit aufweisen können. Lesen Sie demnächst mehr hierzu.
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